KPÖ & Links Wien im Wortlaut + Erinnerung: Heute ist Wien-Wahl

Liebe Mitglieder des Verbandes der Apartmentvermieter,

in den vergangenen Wochen haben wir allen im Parlament vertretenen Parteien unseren Fragebogen zu politischen Themen übersandt, die für unsere Branche von zentraler Bedeutung sind. Ziel war es, euch rechtzeitig vor der Wahl einen fundierten Überblick über die Positionen der Parteien zu verschaffen, die unsere Anliegen direkt betreffen.

Leider jedoch sind bisher von den Grünen, von HC Strache, der FPÖ und – sehr bedauerlich – von der SPÖ keine Antworten eingelangt.

Heute ist Wien-Wahl – nehmt euer Wahlrecht in Anspruch und gestaltet die Zukunft unserer Stadt aktiv mit!

Die eingegangenen Stellungnahmen von Links Wien und KPÖ werden wir euch, unverändert im Originalwortlaut, in den folgenden Abschnitten präsentieren.

Herzliche Grüße
Dein VDAV-Team

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KPÖ

1.⁠ ⁠Wie definieren Sie den Begriff „Kurzzeitvermietung“?

Gewerbliche Kurzzeitvermietung ist für uns das Zweckentfremden von regulären Wohnungen und Zimmern für die profitorientierte, kurzzeitige Vermietung z.B. an Tourist:innen, Geschäftsreisende o.ä. Daneben gibt es die private Kurzzeitvermietung, die der ehemaligen Grundidee von Plattformen wie AirBnB entspricht: also wenn zB eine Wohnung aufgrund von Abwesenheit der Besitzer für einen Monat pro Jahr untervermietet wird, oder wenn ein Zimmer in meiner Wohnung für eine gewisse Zeit leersteht und ich es daher zu leistbaren Preisen im Internet anbiete.

2) Was sagen Sie einem jungen Paar mit Schulkind, das vor einigen Jahren – auf Grundlage der damals klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der ausdrücklichen Zusage des Bauträgers – eine Eigentumswohnung in Wien erworben hat? Die Finanzierung dieser Wohnung war nur durch die Möglichkeit der erlaubten Kurzzeitvermietung tragbar. Diese wurde nicht nur vom Bauträger bestätigt, sondern auch von Banken als sinnvolle Investition beworben. Das Ziel: Ihrem Sohn mit 18 Jahren ein eigenes Zuhause zu ermöglichen. Heute stemmt die Familie die laufenden Kreditraten durch Kurzzeitvermietung. Was sagen Sie diesen Eltern – wenn sich die Spielregeln plötzlich geändert haben?

Gesetzliche Rahmenbedingungen können sich ändern. Die Familie kann die Wohnung ja auch über längere Zeit fix vermieten und somit ebenso die Finanzierung der Wohnung sicherstellen.

3.⁠ ⁠Wie erklären Sie, dass in anderen Bundesländern die Kurzzeitvermietung nicht nur erlaubt, sondern teils sogar aktiv gefördert wird – während sie in Wien zunehmend eingeschränkt wurde?

In so gut wie allen Städten Österreichs wurde mittlerweile erkannt, dass die gewerbliche Kurzzeitvermietung wohnraumvernichtend ist. Wo die KPÖ mitregiert (Salzburg, Graz), arbeiten wir konsequent daran, Plattformen wie AirBnB und sogenannte Mikro-Hotels einzudämmen, um (gerade auch zentrumsnahen) Wohnraum für die lokale Bevölkerung leistbar zu halten.

4.⁠ ⁠Wie beurteilen Sie die politische Praxis, Bürgerinnen und Bürger dazu aufzurufen, ihre Nachbarn zu melden – und damit eine Spaltung der Gesellschaft in Kauf zu nehmen, insbesondere in einer ohnehin bereits stark polarisierten Zeit?

Als KPÖ erhalten wir immer wieder Beschwerden von Menschen, in deren Nachbarschaft AirBnBs oder andere Kurzzeitvermietungen entweder halbe Häuser entvölkern oder aufgrund der stark abweichenden Tagesabläufe von Tourist:innen als störend empfunden werden. Klarstellen möchten wir, dass diese Personen nicht ihre Nachbarn melden, sondern Wohnungen, die (meist) illegal vermietet werden.

5.⁠ ⁠Sehen Sie eine Zukunft für die Kurzzeitvermietung in Wien, in der auch kleine Betriebe weiterhin tätig sein können – und nicht nur große Konzerne und institutionelle Anbieter profitieren?

Wer für kurze Zeit eine Unterkunft braucht, wird dafür auch in Zukunft Möglichkeiten dafür finden. Die Dichte an Hotels in Wien ist bereits jetzt sehr hoch. Auch sprechen wir uns nicht gegen die private Kurzzeitvermietung aus, wenn zB eine Wohnung aufgrund von Abwesenheit der Besitzer für einen Monat pro Jahr untervermietet wird.

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Links Wien

1) Wie definieren Sie den Begriff „Kurzzeitvermietung“?

Vermietung von Wohnraum für einen begrenzten Zeitraum von jeweils bis zu 28 Tagen an z. B. Tourist:innen ist Kurzzeitvermietung. Die derzeitige gesetzliche Lage in Wien erlaubt eine Kurzzeitvermietung im Ausmaß von max. 90 Tagen pro Jahr. Ausgenommen ist der Gemeindebau, wo gar nicht kurzzeitvermietet werden darf. Zu unterscheiden ist daher zwischen illegaler und legaler touristischer Kurzzeitvermietung von Wohnraum. Wir treten insgesamt für eine Entfristung von Mietverträgen ein und fordern eine Ausweitung der Definition „Kurzzeitvermietung“ von „bis zu 28 Tagen“ auf „bis zu 1 Jahr“.

2) Was sagen Sie einem jungen Paar mit Schulkind, das vor einigen Jahren – auf Grundlage der damals klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der ausdrücklichen Zusage des Bauträgers – eine Eigentumswohnung in Wien erworben hat? Die Finanzierung dieser Wohnung war nur durch die Möglichkeit der erlaubten Kurzzeitvermietung tragbar. Diese wurde nicht nur vom Bauträger bestätigt, sondern auch von Banken als sinnvolle Investition beworben. Das Ziel: Ihrem Sohn mit 18 Jahren ein eigenes Zuhause zu ermöglichen. Heute stemmt die Familie die laufenden Kreditraten durch Kurzzeitvermietung. Was sagen Sie diesen Eltern – wenn sich die Spielregeln plötzlich geändert haben?

Es gibt kein Recht auf Wohnraum als Wertanlage. Wohnungen sind zum Wohnen da. Zweitwohnungen sollen vermietet werden müssen.

Wohnen ist ein Grundrecht – das sollte sich auch in unserer Verfassung widerspiegeln! Wir müssen uns als Gesellschaft darum kümmern, dass es keine ungewollte Wohnungslosigkeit und angemessenen Wohnraum für alle in Österreich lebenden Menschen gibt. Die Not, leistbaren Wohnraum zu finden, zieht sich in Österreich durch breite soziale Schichten. Niemand soll gezwungen sein, mit einer Person zusammenzuwohnen, mit der eine Gemeinschaft unmöglich ist – oder von der im schlimmsten Fall Gewalt ausgeht. Mit dem Grundrecht auf Wohnen in der Verfassung erwächst ein Rechtsanspruch auf Wohnraum, der sich nach den Bedürfnissen der Einzelnen richtet.

Kurzzeitvermietung ist Leerstand. Wir wollen Leerstände bekämpfen: Die Statistik Austria hat erhoben, dass fast jede siebte Wohnung über keine Wohnsitzmeldung verfügt. Wohnungen dürfen nicht zur Erfüllung von Investitions- und Spekulationsinteressen erbaut oder dem Mietmarkt entzogen werden.

3) Wie erklären Sie, dass in anderen Bundesländern die Kurzzeitvermietung nicht nur erlaubt, sondern teils sogar aktiv gefördert wird – während sie in Wien zunehmend eingeschränkt wurde?

Uns geht die gesetzliche Regelung in Wien noch nicht weit genug. Vor allem in Ballungsräumen, wo Wohnraum knapp ist, muss Leerstand – und als Teilaspekt davon auch Kurzzeitvermietung – bekämpft werden. In ländlichen Gemeinden kann womöglich teilweise kulanter damit umgegangen werden. Es gibt durchaus neben Wien auch andere Gemeinden, die gegen touristische Kurzzeitvermietung vorgehen, die Stadt Salzburg zum Beispiel.

4) Wie beurteilen Sie die politische Praxis, Bürgerinnen und Bürger dazu aufzurufen, ihre Nachbarn zu melden – und damit eine Spaltung der Gesellschaft in Kauf zu nehmen, insbesondere in einer ohnehin bereits stark polarisierten Zeit?

Wir leben in einer gespaltenen Gesellschaft – zwischen oben und unten. Die Meldungen von illegaler touristischer Kurzzeitvermietung ist kein Treten nach unten, sondern ein Aufbegehren gegen Zweckentfremdung von Wohnraum mit dem Ziel, dass geltendes Recht eingehalten wird und Wohnraum dauerhaft an Menschen vermietet werden kann.

5) Sehen Sie eine Zukunft für die Kurzzeitvermietung in Wien, in der auch kleine Betriebe weiterhin tätig sein können – und nicht nur große Konzerne und institutionelle Anbieter profitieren?

Wir haben nichts gegen Hotelbetriebe. Aber Wohnraum darf keine Ware sein, mit dem Profit gemacht wird.


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