Presseaussendung des Verbands der Apartmentvermieter (VDAV) vom 16. Oktober 2026.
Bei einer Pressekonferenz zum Wohnbau hat der Bürgermeister heute die Umwidmung in Beherbergungsstätten als „Schmutz-Konkurrenz zu Hotels und Pensionen“ bezeichnet. Dahinter stünden „besonders Schlaue“, die Regeln umgehen wollen. Der Verband der Apartmentvermieter (VDAV) weist das zurück: Eine Umwidmung ist schon heute streng und teuer und passiert nicht nebenbei. Die Verschärfung soll der Landtag am Dienstag, 20. Oktober, per Initiativantrag beschließen: ohne Begutachtung, mit Ausschuss und Landtag am selben Tag.
Umwidmen ist schon heute streng und teuer
Wer eine Wohnung in eine Beherbergungsstätte umwidmen will, braucht eine Baubewilligung der Stadt Wien. Danach gelten für das Objekt dieselben Anforderungen wie für Hotels und Pensionen, vom Brandschutz bis zum Betriebsanlagenrecht, mit erheblichen Investitionen. Wer es betreibt, braucht eine Gewerbeberechtigung, ist Mitglied der Wirtschaftskammer und führt Ortstaxe ab. Wer diesen Weg geht, wählt die volle Legalität zu vollen Kosten.
„Der Bürgermeister nennt umgewidmete Apartments ‚Schmutz-Konkurrenz zu Hotels und Pensionen‘. Dabei sind sie baurechtlich genau das, was Hotels und Pensionen auch sind: Beherbergungsstätten, mit denselben Auflagen und bewilligt von seiner eigenen Baupolizei. Wer umwidmet, umgeht keine Regeln, sondern unterwirft sich den strengsten und bezahlt dafür“, so Felix Gradinaru, im Vorstand des VDAV zuständig für politische Arbeit und Regulatorik.
Die Posse mit den leeren Büros
Mit dem neuen Gesetz braucht jede neue Gästeunterkunft zusätzlich mindestens drei Einheiten und, wenn im Haus Wohnungen sind, einen eigenen Eingang von der Straße. Das trifft nicht nur Wohnungen, sondern auch leere Büros und Geschäftslokale. Für ein Büro im ersten Stock eines Gründerzeithauses ist ein eigener Straßeneingang baulich kaum machbar, ein leeres Gassenlokal scheitert oft schon an den drei Einheiten. Einen anderen Weg gibt es nicht: Eine Ausnahmebewilligung kann laut Baubehörde nur für Wohnungen erteilt werden. Ein Gesetz, das Wohnraum schützen soll, hält damit Flächen leer, die nie Wohnraum waren.
Die Wirtschaftskammer wurde nicht gefragt
Ludwig geht davon aus, dass „auch die Wirtschaftskammer starkes Interesse hat“, dass es „keine Umgehungsmöglichkeiten gibt“. Die Fachgruppe Hotellerie der Wirtschaftskammer Wien, in der auch mehrere Vorstandsmitglieder des VDAV Mitglied sind, hat das Gesetz nie zur Stellungnahme bekommen. Es kommt als Initiativantrag und damit ohne Begutachtung, in der Kammern und andere Interessenvertretungen sonst offiziell Stellung nehmen.
„Der Bürgermeister beruft sich auf die Wirtschaftskammer, gefragt hat er sie nicht. Ich sitze selbst im Fachgruppenausschuss Hotellerie, also bei den Hotels und Pensionen, die er schützen will. Dort wurde dieses Gesetz nie vorgelegt“, so Gradinaru.
Ein Riegel ohne Zahlen
Wie viele Wohnungen der „Riegel“ schützen soll, kann die Stadt nicht sagen. Sie zählt zwar Bauansuchen für Beherbergungsstätten, vom Hotelneubau bis zum umgebauten Geschäftslokal. Was vorher in den Flächen war, ob Wohnung, Büro oder Geschäft, erfasst sie aber nicht. Das hat die Baupolizei dem VDAV auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz schriftlich bestätigt.
Ludwig verwies auf Amsterdam und Lissabon. In Wien gibt es aber keine Dynamik: Laut Inside Airbnb gab es im März 2020 13.224 Inserate, im Juni 2026 13.306. Das ist ein Plus von 82 Inseraten in über sechs Jahren. Selbst diese Zahl überzeichnet das Phänomen, denn nur rund 3.800 ganze Einheiten werden häufig kurzfristig gebucht.
Das Register, mit dem die Stadt laut Ludwig kontrollieren will, startet erst am 1. Jänner 2027. Die Verschärfung der Bauordnung soll aber schon für alle Verfahren gelten, die am 10. Oktober noch nicht anhängig waren, also noch vor dem Beschluss.
„Der Bürgermeister will eine Entwicklung erkannt haben, die seine Baupolizei nach eigener Auskunft gar nicht erfasst. Er schiebt einen Riegel vor, ohne zu wissen, wovor“, so Gradinaru.
Der VDAV fordert den Landtag auf:
1. Die Verschärfungen der Bauordnung am Dienstag nicht zu beschließen.
2. Das Gesetz in Begutachtung zu schicken, damit Wirtschaftskammer und andere Interessenvertretungen Stellung nehmen können.
3. Erst das Register wirken zu lassen und auf Basis echter Zahlen zu entscheiden.

Schreibe einen Kommentar